Kooperationsbedingungen
Die Nutzung von avatar-spirit ist beschränkt auf Staatsangehörige und Zugehörige des Königreiches Deutschland.
Durch das Einsehen des Angebotes werden Sie temporär Zugehöriger zum Königreich Deutschland. Es entstehen daraus keine weiteren Rechte oder Pflichten.
Es wird auf beiden Seiten von ehrlichen und ethisch korrekt handelnden Vertragspartnern ausgegangen. Sollte es trotzdem zu einem Streitfall kommen, sind die Gerichte des Königreiches Deutschland zu wählen. Diese arbeiten nach dem Grundsatz „Gerechtigkeit steht über dem niedergeschriebenem Recht“ (siehe „Art. 41 Ziel der Rechtsprechung“ der Verfassung des Königreiches Deutschland).
Salvatorische Klausel
Sollten Teile des Vertrages unwirksam sein oder werden, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen des Vertrages gültig bleiben. Für diesen Fall werden Bestimmungen vereinbart, welche dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt auch, falls der Vertrag eine Lücke enthalten sollte.
Link zur aktuellen KRD Verfassung
https://koenigreichdeutschland.org/de/verfassung.html
Nutzungsbedingungen Haftungsausschluss Kooperationsbedingungen Warum KRD
Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruch- nahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD). Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gericht- stand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.“
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